Mit einer Firmenbestätigung, wenn man im bisherigen Arbeitsverhältnis ein Firmenauto benützt hat
Mit einer Bestätigung von einem Familienmitglied, wenn dieses dem Bewerber leihweise einen PKW überlassen hat (der PKW muß auf das Familienmitglied angemeldet sein)
Mit einer Bestätigung von einer anderen Person (Freund oder Bekannter), wenn diese Person dem Bewerber leihweise einen PKW überlassen hat (der PKW muß auf die Person angemeldet sein)