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DBGE 100
Belegdrucker für Hale-Taxameter

Einer unserer Kollegen ist nach einer Botenfahrt mit höchst unangenehmen Vorwürfen konfrontiert worden. Die Botenfahrt, an und für sich ordnungsgemäß vermittelt, beauftragt und bezahlt, erfolgte von einer Firma zu einer anderen, größeren Firma. Dort gab unser Kollege beim Empfang das transportierte Kuvert bei einer Dame ab. Dabei ging es zwar etwas geschäftig zu, aber trotzdem war der Kollege dann höchst erstaunt, als Stunden später die Übergabe des Botengutes urgiert wurde.

Tatsächlich war es in den nächsten Tagen ein ungeheurer Aufwand, mit Klärungsgesprächen, Hin- und Herfahrten, etc., nachzuspüren, wohin das verschollene Gut gelangt ist bzw. nachzuweisen, dass der Fahrer es ordnungsgemäß übergeben hatte. Beides ist leider nicht gelungen.

Und damit ist der Kollege voll schadenersatzpflichtig – angeblich handelte es sich um irgendein spezielles Gerät – so lange er nicht nachweisen kann, dass er es ordnungsgemäß und vor allem wem er es überreicht hat. Die Sachverhaltsdarstellung des Kollegen zu diesem Vorfall ist durchaus glaubwürdig – doch trotz aller Bemühungen konnten wir ihm nicht helfen.

Daher unser eindringlicher Rat: Lassen Sie sich bei Übergabe des Botengutes den Empfang mit Namen, Ort, Uhrzeit und Unterschrift bestätigen! Selbst wenn Sie von jemanden hier getäuscht oder hereingelegt werden, haben Sie doch einen Nachweis, dass Sie Ihren Auftrag ordnungsgemäß erledigt haben. Und damit bleiben Sie, bei Verschlampung durch Dritte, nicht einfach über....

Besorgen Sie sich für Botenfahrten ein kleines Auftrags- oder Übernahmebuch, die es im Büromittelhandel gibt, und lassen Sie sich die Übergabe mit allen nötigen Angaben bestätigen. Selbstverständlich ein zusätzlicher Aufwand, aber Sie ersparen sich und uns im Krisenfall große Unannehmlichkeiten und vor allem falsche Verdächtigungen. Denn jede Beschwerde –ob berechtigt oder unberechtigt- würde zu einen Imageverlust unseres Gewerbes beitragen.




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Taxiruf 96000 darf auf ... WIHUP Taxilenkerkurse